FAQ - Häufige Fragen
Fragen die unsere Kunden beschäftigen:
Wie ist der Auftragsablauf?Nachdem Sie eine Bestellung ausgelöst haben erhalten Sie zu Ihrem Auftrag passend, ein Formular mit welchem Sie die für die Berechnung nötigen Daten einfach aufnehmen können.
Wie sollen die Erfassungsbögen und Grundrisse zu Ihnen geschickt werden?
Obwohl wir im Zeitalter der digitalen Medien leben, benötigen wir zumindest die Erfassungsbögen aus rechtlichen Gründen mit Ihrer Unterschrift im Original. Grundrisse könnten Sie per Mail an info@planwerker24.de übersenden. Beachten Sie bitte, dass wir maßstabgerechte (1:100 oder 1:50) Unterlagen zur Planung benötigen.
Warum ist die Heizlastberechnung Grundvoraussetzung für weitere Heizungsplanungen?
Bevor wir Heizflächen (Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) auslegen können, wird die Heizlast des Gebäudes benötigt. Damit ist gewährleistet, dass die Heizflächen auch zum Gebäude passen und die entsprechend nötige Leistung bringen.
Weder zu groß noch zu klein ausgelegte Heizflächen sind für einen optimalen Komfort und für geringen Energiebedarf optimal.
Können Sie meine eigene Heizlastberechnung für die Auslegung der Heizkörper oder der Fußbodenheizung nutzen?
Das können wir theoretisch schon, nur dann nicht zum im Shop angebotenen günstigen Preis.
Wir benötigen die Heizlast als Voraussetzung in unserer Software um weitere Berechnungsschritte durchzuführen. Daher raten wir immer, die Berechnung von uns durchführen zu lassen. Die Basisdaten aus Ihrer eigenen Heizlastberechnung können wir für unsere Software Berechnung natürlich übernehmen.
Kann ich mit Ihrer Planung tatsächlich einen Selbstbausatz zusammenstellen?
Ja das geht, denn wir haben damit schon sehr viel Erfahrung. Allerdings sollten Sie sich mit der Materie auskennen oder einen Bekannten haben der sich auskennt. Denn die beste Planung nutzt nicht viel wenn Sie das Material nicht korrekt installieren. Wir erstellen einen Materialauszug für das Rohrsystem. Übergänge zu Heizkörpern, Heizkessel, Armaturen oder Pumpengruppen können natürlich je nach Hersteller abweichen. Der erstellte Materialauszug wird die benötigte Materialmenge i. d. R. nicht zu 100% treffen. Doch in Verbindung mit unserer Planung können Sie Ihr Rohrsystem und Ihre Heizflächen fachgerecht installieren und reduzieren zudem unnötige Fahrten zum Baumarkt oder Bestellungen beim Online-Shop deutlich.
Was wird beim hydraulischen Abgleich gemacht?
Wir berechnen für Sie den hydraulischen Abgleich entsprechend Ihren Angaben. Dazu erhalten Sie einen Erfassungsbogen, den Sie uns zusammen mit einem Grundriss und möglichst einem Schnitt vom Gebäude zurückschicken.
Dann berechnen wir je nach System die benötigten Wassermengen und geben Ihnen die Einstellwerte für Heizkörper oder Fußbodenheizung an. Sie stellen diese Werte dann an der Heizungspumpe, oder den Ventilen entsprechend ein.
Sind besondere Ventile beim hydraulischen Abgleich nötig?
Ja, Sie benötigen an den Heizkörpern einstellbare Thermostatventile oder an der Fußbodenheizung Durchflussmesser für jeden Heizkreis. Damit können Sie die berechneten Wassermengen dann auch einfach einstellen. Wenn noch keine einstellbaren Thermostat- oder Durchflussventile installiert sind, können diese i. d. R. einfach nachgerüstet werden.
Erstellen Sie den hydraulischen Abgleich auch für Einrohrheizungen?
Nein, das können wir hier online im Shop nicht für Sie durchführen. Da wir hierzu genauere Informationen zum eingebauten Rohrsystem benötigen. Oftmals ist ein hydraulischer Abgleich bei einer Einrohrheizung nur bedingt oder gar nicht möglich.
Wenn Sie das Abwasser planen, wo beginnt die Planungsleistung?
Das Shop-Angebot beschränkt sich auf die Abwasserleitungen innerhalb vom Gebäude. Abwasserleitungen unter der Bodenplatte sind nicht enthalten.
Wann ist ein Lüftungskonzept nötig?
Die DIN 1946-6 legt das Lüftungskonzept fest und schreibt folgendes vor:
Für Neubauten ist grundsätzlich ein Lüftungskonzept zu erstellen. Bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes ist in den folgenden Fällen ein Lüftungskonzept notwendig:
Mehrfamilienhaus (MFH) - Wenn mehr als 1/3 der Fenster einer Nutzungseinheit ausgetauscht werden.
Einfamilienhaus (EFH) - Wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche gedämmt wird.
Was ist ein Lüftungskonzept?
Lüftungskonzepte sollen in neuen und modernisierten Gebäuden sicherstellen, dass ausreichend Luftaustausch stattfinden kann. Beim Lüftungskonzept wir die Frage gestellt, ob durch das klassische Fensterlüften der Bewohner, ausreichend frische Luft einströmen kann. Im Prinzip ist das durch häufiges Fensterlüften natürlich weiterhin möglich, aber rechtlich wird das mittlerweile schnell als für die Bewohner für unzumutbar eingestuft. Deshalb sind technische Lösungen gefragt, welche ganz ohne Fensterlüften auskommen können.
Wenn nicht ausreichend gelüftet wird drohen Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und schlechte Atemluft.
Ich bin Fachpartner, wie kann ich mich anmelden?
Als Fachpartner melden Sie sich wie alle Kunden an, geben wenn vorhanden gleich Ihre USt. ID mit an.
Dann schicken Sie uns ein Fax an 07023/9498-130 mit Ihrer Gewerbeanmeldung. Daraufhin stufen wir Sie umgehend in die entsprechende Fachpartnergruppe mit Ihrem Kundenrabatt ein.
Erstellen Sie auch Planungsleistungen außerhalb des Shop-Angebotes?
Ja, wir arbeiten auch außerhalb des Shops, hier können wir komplexere Planungsleistungen im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär anbieten. Diese können Sie gerne bei uns anfragen, wir erstellen Ihnen auch hierfür ein günstiges Angebot.