Energieausweis
Entsprechend der maßgeblichen Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jedem Miet- oder Kaufvertrag ein Gebäude-Energiepass beiliegen.
Der Energiepass stellt die energetischen Fakten des Gebäudes gegenüber Käufern und Mietern dar.
Grundsätzlich gibt es 2 unterschiedliche Energiepässe für Gebäude:
1. Auf Grundlage des Energiebedarfs
2. Auf Grundlage des Energieverbrauchs
Ein Energiepass ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Sie haben die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsauweis.
Ausnahme: Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten Gebäuden bis 4 Wohneinheiten und Bausntrag vor 01.11.1977
Der Energiepass stellt die energetischen Fakten des Gebäudes gegenüber Käufern und Mietern dar.
Grundsätzlich gibt es 2 unterschiedliche Energiepässe für Gebäude:
1. Auf Grundlage des Energiebedarfs
2. Auf Grundlage des Energieverbrauchs
Ein Energiepass ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Sie haben die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsauweis.
Ausnahme: Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten Gebäuden bis 4 Wohneinheiten und Bausntrag vor 01.11.1977
Registriernummern für neue Energieausweise
Ab 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise erhalten eine Registriernummer. Die Registriernummer wird vom Ausweisaussteller (Planwerker24) beim Deutschen Institut für Bautechnik für jeden Ausweis neu beantragt.
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