Energieausweis

Entsprechend der maßgeblichen Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jedem Miet- oder Kaufvertrag ein Gebäude-Energiepass beiliegen.
Der Energiepass stellt die energetischen Fakten des Gebäudes gegenüber Käufern und Mietern dar. 
Grundsätzlich gibt es 2 unterschiedliche Energiepässe für Gebäude:
1. Auf Grundlage des Energiebedarfs
2. Auf Grundlage des Energieverbrauchs
Ein Energiepass ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.

Sie haben die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsauweis.
Ausnahme: Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten Gebäuden bis 4 Wohneinheiten und Bausntrag vor 01.11.1977
 

Registriernummern für neue Energieausweise

Ab 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise erhalten eine Registriernummer. Die Registriernummer wird vom Ausweisaussteller (Planwerker24) beim Deutschen Institut für Bautechnik für jeden Ausweis neu beantragt.

Verbrauchsausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis oder Energiepass zeigt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes der mindestens drei zurückliegenden Jahrein einer .
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis sehr stark vom Nutzerverhalten (z. B. Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten) abhängt.

Der Energieausweis für Wohngebäude besitzt eine Effizienzklasse, wie man sie von vielen Elektrogeräten kennt.
Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B – je nach Gebäudetyp – etwa dem aktuellen Neubaustandard entsprechen. Je weiter hinten die Effizienzklasse im Alphabet liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses.
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